Wann soll ein Ausweis beantragt werden?
- Ein Antrag für die gesamte Strecke (Wohnort – Schule/Lehrstelle
- Selbstbehalt gilt für ein Schul- oder Lehrjahr (auch bei Schulwechsel)
Wo wird der Ausweis ausgestellt?
- Ausstellung in der Retter Garage Mo – Fr 09:00 – 17:30.
- 2620 Neunkirchen; Peischinger Str. 52
Schüler speziell:
- Gültig an Schultagen und einzelnen Ferientagen, ungültig in den Weihnachts-, Energie-, Oster- und Sommerferien
Lehrlinge speziell:
- Bei abweichender Strecke ist ein Ausweis für die Berufschule bei täglicher Fahrt notwendig (2. Selbstbehalt)
Verlust:
- Bei Verlust ist eine Bestätigung der Verlustanzeige (Gemeinde oder Polizei) zu bringen.
- Die Neuausstellung eines Duplikates kostet dzt. € 6,--.
Schüler/Lehrling Freizeitmonatskarte:
- Wird eine Alternativstrecke zur Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt benötigt, kann man die Schüler/Lehrling Freizeitmonatskarte beim Buslenker erweben (2facher Tageskartenpreis).
- Gültig jeweils ein Kalendermonat Mo - Fr ab 11:00; Sa/So ganztägig; ACHTUNG: Das Ticket gilt nicht bei der ÖBB, sondern nur auf Buslinien.


